Bebauungsplan Nr. N116 „Erweiterung Gewerbegebiet-Nord“ im Stadtteil Hattersheim

Hier finden Sie alle Informationen, die wir zusammengetragen haben zu diesem Thema

Pressemitteilung 20.1.2021

 

 

Oft wird eine persönliche Betroffenheit erst erkannt, wenn die Bagger anrollen oder der Betrieb aufgenommen wird. Deshalb war es unser Anliegen, Sie auf die Planungen und die festgelegten Fristen für mögliche Stellungnahmen aufmerksam zu machen.

Für das Plangebiet nördlich und westlich des Hattersheimer Friedhofs laufen derzeit zwei Offenlagen.

1. Die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans 

beim Regionalverband Frankfurt Rhein-Main (beantragt durch die Stadt Hattersheim)

https://www.region-frankfurt.de/Unsere-Themen-Leistungen/?NavID=3255.62

oder direkt durch Anklicken Aktuelle Beteiligungsverfahren / Regionalverband FrankfurtRheinMain (region-frankfurt.de)

- Öffentliche Auslegung

- 4. Änderung für die Stadt Hattersheim

Die Offenlage (Änderung des RegFNP) endet am 8. Februar 2024. Stellungnahmen hierzu können innerhalb dieser Frist direkt beim Regionalverband eingereicht werden.

Die bisherige Planaussage: 

Vorranggebiet für Landwirtschaft 6,6 ha, Grünfläche, Parkanlage 0,6 ha, die gesamte Fläche 7,2 ha ist Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen und Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz.

Das soll geändert werden in: 

Sonderbaufläche mit gewerblichem Charakter - Rechenzentrum, geplant 7,2 ha

2. Die Aufstellung des Bebauungsplans N116 durch die Stadt Hattersheim (Voraussetzung hierfür ist die Änderung des RegFNP)

Hier läuft die Offenlage bis zum 5. April 2024. Stellungnahme persönlich oder per Mail an bauleitplanung@hattersheim.de bei der Stadtverwaltung im Alten Posthof (Referat Bauen, Planen, Umwelt)

Die Unterlagen zum B-Plan N116 „Erweiterung Gewerbegebiet-Nord“ findet man durch Anklicken Bebauungspläne (hattersheim.de)

Weitere wichtige Informationen zum Thema wurden in der  Stellungnahme Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland - Kreisverband Main -Taunusthematisiert

3. Es hat sich eine Bürgerinitiative gegründet

BiENe - Bürgerinitiative im Einsatz für Naturerhalt

https://buergerinitiative-hattersheim.de/

Diese Petition ist als zusätzliche Willensbekundung gedacht und ersetzt nicht die Einwendungen.

 

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Nehmen Sie bei Fragen oder Anregungen gerne "Kontakt" mit uns auf.

 

Kritische Punkte, die beim Ortstermin angesprochen wurden

 

Grundsätzliches und Lage:

Am 10. Oktober 2014 wurde der Antrag auf Zulassung einer Abweichung vom Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan (RPS/RegFNP) 2010 zugunsten einer Erweiterung des „Gewerbegebietes Nord“ und eines Sondergebietes „Großflächiger Einzelhandel: Bau- und Heimwerkermarkt und Baustoff-Drive-In“ im Bereich nördlich der Mainzer Landstraß vom Regierungspräsidium Darmstadt abgelehnt. In der Begründung wurde explizit angeführt:
„Außerdem gehe mit einer Erweiterung zu viel landwirtschaftliche Nutzfläche verloren, die aber in diesem Bereich 'Vorrang vor anderen Nutzansprüchen' habe“ .
 

Bereits heute gibt es in Hattersheim – nach Frankfurt – die größte Ansiedlung von Rechenzentren.

Durch die Konzentration ist eine sinnvolle Nutzung der Abwärme nicht möglich (weite Leitungswege)

Viele Formulierungen sind zu unkonkret (könnte, sollte, soweit möglich, Dachbegrünung nur wenn, …). Bei Wechsel des Betreibers wären Absprachen hinfällig. Konkrete und verbindliche Festsetzungen fehlen.

Keine städtebauliche Integration möglich

Durch Mono-Gewerbeabhängigkeiten entsteht ein unkalkulierbares Risiko für die städtebauliche und finanztechnische Entwicklung Hattersheims (insgesamt 14 Rechenzentren in Hattersheim)

Beeinträchtigung der Wohnqualität (Verkehr, Luft, Wärme, Lärm, …)

PV-Anlage (Freifläche) nördlich des Gebäudes, also verschattet, auf einer Fläche, die besser als Nuturschutzausgleich begrünt werden sollte. Dafür PV auf Dächer und an Fassaden (süd, ost und west) verpflichtend festschreiben. Nördliche Fassaden und Teile des Daches begrünen.

 

Antrag auf Abweichung wurde bereits 2014 abgelehnt

Am 10. Oktober 2014 wurde der Antrag auf Zulassung einer Abweichung vom Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan (RPS/RegFNP) 2010 zugunsten einer Erweiterung des „Gewerbegebietes Nord“ und eines Sondergebietes „Großflächiger Einzelhandel: Bau- und Heimwerkermarkt und Baustoff-Drive-In“ im Bereich nördlich der Mainzer Landstraße vom Regierungspräsidium Darmstadt abgelehnt. In der Begründung wurde explizit angeführt: „Außerdem gehe mit einer Erweiterung zu viel landwirtschaftliche Nutzfläche verloren, die aber in diesem Bereich 'Vorrang vor anderen Nutzansprüchen' habe“

 

Verkehr:

Weiterführung Heddingheimer Straße, dadurch Belastung der Heddingheimer Straße

Dauerhafter Baustellenverkehr. Auch nach Fertigstellung finden kontinuierlich Ausbau, Erweiterung und Erneuerung der Technik statt. Dadurch dauerhaft Verkehrsbelastung

 

Gebäude:

25 m +2 m Höhe entspricht 9-10 Stockwerke, keine städtebauliche Integration, massive Beeinträchtigung des Ortsbilds (von Weilbach kommend: jetzt Blick auf Friedhof/Bäume/Grün, zukünftig Blick auf Gebäude 25 m hoch über die gesamte Länge des Friedhofs (280 m)

 

Ökologie:

Ausweisung im Regionalen Flächennutzungsplan: „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“ sowie „Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz“. Fläche soll nahezu vollständig versiegelt werden. Grundwasserbelastung und -erwärmung, Einschränkung des Luftaustauschs, Auswirkungen auf Klima durch Abwärme und Wärmespeicherung der Gebäude, Schadstoffe durch Dieselaggregate, Flächenversiegelung, sehr hoher Stromverbrauch, Beeinträchtigung des Friedhofsareals, Fläche entfällt für die Landwirtschaft und die Naherholung

 

Auswirkung auf bestehende Wohngebiete:

Ableitung Regenwasser in vorhandenen Kanal, dadurch Verstärkung der bereits bestehenden Probleme z.B. im Heideck bei Starkregen, Verschattung, Lärm, Wärmespeicherung und -abstrahlung der Gebäude, Naherholung wird eingeschränkt

 

Abwärmenutzung:

Nutzung der Abwärme, nicht verbindlich festgelegt, anfallende Wärmemenge und Wärmebedarf, Infrastruktur (Wärmeübergabe und -leitungen), welche Gebäude sollen angeschlossen werden? Wärmeplanung fehlt, keine Einbindung der Bevölkerung, Abwärmemenge übersteigt bereits jetzt den Wärmebedarf.

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